Zahnzusatz Erfahrung

Seit über 15 Jahren beraten wir dich rund um die Zahnzusatzversicherung

Wir unterstützen täglich hunderte Kund:innen bei der Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung – und begleiten dich auch während der gesamten Vertragslaufzeit. Dank unserer langjährigen Erfahrung haben wir unseren Vergleichsrechner kontinuierlich optimiert, damit du selbst die perfekte Zahnzusatzversicherung für deine Bedürfnisse findest.


Bist du unsicher, welcher Tarif der beste für dich ist? Kein Problem! Unsere Mitarbeiter:innen mit jahrzehntelanger Expertise stehen dir telefonisch zur Seite. Sie beraten dich ausführlich, klären alle offenen Fragen und helfen dir, die optimale Zahnzusatzversicherung zu finden.

Aber was ist wichtig bei einer Zahnzusatz?
Worauf sollte man achten?

1. Was möchte ich bei der Zahnarzt-Zusatzversicherung mitversichert haben?


Das ist wohl eine der wichtigsten Fragen, die man sich stellen sollte. Will man z. B. nur Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen versichert haben, dann können Beitrags höhere Zahn-Kompakttarife gleich ausgeschlossen werden.


Muss man für Kunststofffüllungen bei dem Zahnarzt Zuzahlungen leisten? Möchte man bei Wurzel- oder Parodontosebehandlungen auf die neusten Behandlungsmethoden einer Zahnzusatz zurückgreifen können oder reicht einem die Standardversorgung von der Krankenkasse? Will man die Prophylaxe mitversichern? Wenn ja, wie oft nutzt man diese pro Jahr und wie hoch sind die Kosten?


Gerade hier gibt es oft gravierende Unterschiede bei den Zahnzusatzversicherungen und wenn man die perfekte Abdeckung findet, kann hier ein Großteil der Beiträge refinanziert werden. Bei dieser Frage macht es evtl. auch Sinn, Rücksprache mit dem eigenen Zahnarzt zu halten, was seiner Meinung nach bei Ihnen sinnvoll ist und was nicht. Wir haben zwar die Erfahrung bei einer Zahnzusatz, jedoch müssen die gesundheitlichen Verhältnisse und der Bedarf geprüft werden.

Ist 100% Erstattungsleistung wirklich das Beste für mich?

2. In welcher Höhe möchte ich abgesichert sein?


Aus der Erfahrung heraus, kann man die Zahnzusatz in vielen verschiedenen Absicherungshöhen abschließen. Von 10 % bis 100 % Kostenübernahme ist alles möglich. Logischerweise gilt auch hier, je höher die Erstattung, desto höher werden auch die Beiträge. Wer im Fall der Fälle keine Eigenkosten tragen möchte, für den sind die Zahnzusatzversicherungen mit 100 % Absicherung die Beste, aber auch die teuerste Wahl. Vom Preisleistungsverhältnis her, sind die Zahnzusatz-Tarife mit 80 % zu empfehlen. Hier hat man gute Leistungen zu, meist sehr günstigen Beiträgen.


Was ebenso zu beachten ist, dass bei fast allen Zahnzusatzversicherungen die Erstattungshöhe immer inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Bei einer Zahnzusatz mit 80 % Erstattung, muss man immer mit rund 20 % Eigenkostenanteil vom gesamten Rechnungsbetrag tragen.


Beispiel Zahnzusatz mit 80 % Leistungsübernahme mit Zuschuss der gesetzl. Krankenkasse:


  • Kosten für eine Krone: 1.000 EUR
  • Leistung gesetzl. Krankenversicherung: 200 EUR
  • Leistung Zusatzversicherung: 600 EUR
  • Eigenkosten: 200 EUR


Zahnzusatz mit 80 % Leistungsübernahme, ohne möglichem Zuschuss der Krankenkasse:


  • Kosten für ein Implantat : 2.000 EUR
  • Leistung gesetzl. Krankenversicherung: 0 EUR
  • EURLeistung Zusatzversicherung: 1.600 EUR
  • Eigenkosten: 400 EUR

Jetzt oder erst später?

3. Wie sieht mein aktueller Zahnstatus aus?


Um die perfekt Zahnzusatz finden zu können, muss man zuerst seinen aktuellen Zahnstatus genau kennen. Hat man fehlende (noch nicht ersetzte) Zähne, wie viele Zahnersätze hat man schon (Kronen, Brücken, Implantate, Inlays und Prothesen), hatte man innerhalb der letzten Jahre eine Parodontosebehandlung oder sind irgendwelche Behandlungen beim Zahnarzt empfohlen worden?


Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert werden. Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen, muss meist mit einem Aufschlag bei der Zahnzusatz oder mit einer Leistungsstaffeländerung gerechnet werden, selbst wenn man diese nicht mitversichern will oder durch eine angeratene Behandlung nicht mehr mitversichern kann. Bestehen mehr Zahnlücken oder hat man größere Zahnprobleme, kann es sinnvoll sein, eine Zahnzusatz ohne Gesundheitsprüfung zu wählen. Hier kann man zwar problemlos angenommen werden, allerdings besteht kein Versicherungsschutz für die bereits fehlenden Zähne und offene Behandlungen.


Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, vor allem im Antrag selbst, ist es sehr, sehr wichtig, dass diese wirklich 100 % stimmig sind, denn bei Falschangaben haben alle Versicherungen das Recht den Versicherungsschutz in Form von Leistungsausschlüssen anzupassen oder gar zu kündigen. Im Zweifelsfall sollte man immer Rücksprache mit seinen Zahnärzten halten.

Was kostet mich das?

4. Wie viel kann und will ich für eine Zahnzusatz ausgeben?


Eine auch sehr wichtige Frage ist die die nach den monatlichen Kosten, wobei man zwei verschiedene Arten der Kalkulation unterscheiden muss. Einmal die Art der Lebensversicherung und die Art der Schadensversicherung.


Fast alle neuen Zahnzusatzversicherungen werden nach der Art der Schadensversicherung erstellt. Hier muss man unbedingt auf die altersbedingten Beitragsanpassungen achten. Bei manchen Tarifen erfolgt eine jährliche Anpassung, bei anderen wiederum nur alle fünf oder zehn Jahre. Nur weil ein Zahnzusatz in der jetzigen Altersgruppe die günstigste ist, muss das noch lange nicht heißen, dass dieser Tarif in den nächsten 10 Jahre immer noch vom Preis-Leistungs-Verhältnis her die günstige Zahnzusatz bleibt. Daher sollten nicht nur die Leistungen der verschiedenen Tarife miteinander verglichen werden, sondern auch die altersbedingte Beitragsentwicklung.


Aktuell gibt es noch einige wenige Zahnzusatzversicherungen, meist auch Alttarife, die noch nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wurden. Diese Zahnzusatz-Tarife sehen keine altersbedingten Beitragsanpassungen vor, sind aber dafür meist um weiten teurer, da man neben den normalen altersbedingten Beiträgen auch eine Spareinlage für das steigende Alter leistet. Ein großer Nachteil bei diesen Tarifen ist, dass wenn man kündigt die zu viel gezahlten Beiträge (Spareinlagen) nicht ausbezahlt werden und auch auf keinen andern Zahntarif gutgeschrieben werden können.


Neben den altersbedingten Anpassungen kann es bei allen Tarifen, auch bei denen Zahnversicherungen mit Altersrückstellung, zu sogenannten außertariflichen Anpassungen kommen. Gerade in der Sparte Zahnzusatz muss man leider immer wieder mit diesen Erhöhungen rechnen, die meist im Vorfeld aber nicht absehbar sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber klar, dass Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung meist um einige höher und auch öfter angepasst werden als Tarife ohne Altersrückstellung.


Neben diesen vier Fragen sollte man sich auch überlegen ob man einen Zahnzusatz-Tarif mit Wartezeiten wünscht und auch die Leistungsstaffeln etwas im Auge haben, denn bei den Erstattungshöhen innerhalb der ersten Jahre gibt es mitunter enorme Unterschiede


Warum werden viele Zahnzusatzversicherungen in den Foren so schlecht bewertet?


Den meisten Unmut ziehen Versicherungsgesellschaften auf sich, wenn Leistungen verweigert werden. Eine Zahnzusatz ist eine Risikovorsorgeversicherung und leistet daher nur für Behandlungen, wenn diese erstmalig nach Versicherungsbeginn bekannt geworden sind, auch wenn einem die Werbung im Fernsehprogramm oft etwas anderes vermittelt. Oft weiß man selbst auch nicht, dass der Zahnarzt einen Zahn z. B. auf Beobachtung gesetzt hat und ist dann verwundert, wenn die Versicherungsgesellschaft die Leistungen für dessen Behandlung verweigert und auf eine angeratene Behandlung vor Versicherungsbeginn verweist. Daher sollte man vor Abschluss seiner Zahnzusatz im Zweifelsfall immer Rücksprache mit den Zahnärzten halten, bei denen man innerhalb der letzten drei bis fünf Jahre in Behandlung war, um solche Ärgernisse zu vermeiden.


Was, wenn bereits Behandlungen empfohlen wurden?


Wenn bei dir bereits Zahnbehandlungen wie Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen oder Füllungen angeraten wurden, kannst du diese leider bei keiner Versicherung mehr mitversichern.


Für bereits empfohlene Zahnersatzmaßnahmen kommen nur die ERGO und die UKV infrage:


ERGO Versicherung

  • Du kannst Zahnersatzbehandlungen auch dann versichern, wenn sie bereits angeraten wurden.
  • Aber: Du bekommst keinen festen Erstattungsprozentsatz. Die ERGO erstattet nur den gleichen Betrag wie deine Krankenkasse.
  • Beispiel: Brauchst du ein Implantat und gibt es keinen Zuschuss von der Krankenkasse, erhältst du auch nichts von der ERGO.


UKV Versicherung

  • Du kannst Zahnersatz versichern, wenn bis zu drei Zähne fehlen oder gezogen werden müssen und keine weitere Behandlung angeraten wurde.
  • Wichtig: Die Kosten werden nur übernommen, wenn die Behandlung empfohlen, aber noch nicht begonnen wurde.
  • Tarifoptionen:

      • ZahnPRIVAT Premium (90 % Erstattung)

      • ZahnPRIVAT Optimal (70 % Erstattung)

      • ZahnPRIVAT Kompakt (50 % Erstattung)

  • Tipp: Willst du einen fehlenden Zahn versichern, bist du bei der UKV am besten abgesichert.

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