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Preis-Leistungs-Sieger 2023 – Zahnzusatz der Barmenia mit ausgezeichnetem Schutz

Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich bei Ihren Leistungen lediglich an der jeweils kostengünstigsten Lösung, der Wunsch des Patienten bleibt unberücksichtigt. Hochwertige und langlebige Zahnersatzlösungen aus Keramik sind gänzlich ausgeschlossen, selbst die Zuschüsse für eine professionelle Zahnreinigung sind in den wenigsten Fällen kostendeckend. Eine Zahnzusatz bietet gesetzlich Versicherten eine preisgünstige Möglichkeit zur Erweiterung dieser Grundversorgung.

Gleich mehrere attraktive Tarifbausteine

Bei der Barmenia Zahnzusatz stehen den Versicherten gleich mehrere Tarifbausteine zur Wahl. Mit der Markteinführung der neuen Tarife „Mehr Zahn und Mehr Zahnvorsorge Bonus“ im Frühjahr 2020, bleiben derzeit keine Wünsche mehr offen. Spitzenreiter der neuen Tarifgeneration ist mit Abstand der Barmenia Mehr Zahn 100 in Verbindung mit dem Barmenia Mehr Zahnvorsorge. Erstattungsfähig sind 100 % der Behandlungskosten für alle Bereiche, wie z. B. Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe.


Überzeugend, dank herausragender Leistungen

Die Barmenia Zahnzusatz bietet mit Ihrer neuen Tarifgeneration eine gute Grundabsicherung.


Für den Bereich Zahnersatz, trumpft die Barmenia Krankenversicherung mit einer sehr hohen Leistungsstaffel in den ersten Kalenderjahren, zudem gibt es keine Wartezeiten. Nach einer Mindestvertragslaufzeit von nur 12 Monaten, wird dem Kunden ein tägliches Kündigungsrecht eingeräumt – Flexibel und Fair!


Bonus für Bleaching Behandlungen im Kombitarif

Doch der Preis-Leistungs-Sieger Barmenia kann noch mehr. Die Barmenia Krankenversicherung, gewährt Ihnen in der Tarifkombination (Mehr Zahn Tarif + Zahnvorsorgebaustein) einen weiteren Bonus von bis zu 200 Euro für Bleaching Behandlungen, zudem entfällt die Begrenzung der Leistungsstaffel für Zahnbehandlungsmaßnahmen.


Ein Vergleich zahlt sich aus

Hast du bereits eine Zahnzusatzversicherung, bist aber an einem Leistungsvergleich interessiert? Dann besuch einfach unseren Online-Vergleichsrechner und lass dich von den unschlagbaren Vorteilen der Barmenia – unserem Preis-Leistungs-Sieger 2023 – überzeugen!

Ist 100% Erstattungsleistung wirklich das Beste für mich?

2. In welcher Höhe möchte ich abgesichert sein?


Aus der Erfahrung heraus, kann man die Zahnzusatz in vielen verschiedenen Absicherungshöhen abschließen. Von 10 % bis 100 % Kostenübernahme ist alles möglich. Logischerweise gilt auch hier, je höher die Erstattung, desto höher werden auch die Beiträge. Wer im Fall der Fälle keine Eigenkosten tragen möchte, für den sind die Zahnzusatzversicherungen mit 100 % Absicherung die Beste, aber auch die teuerste Wahl. Vom Preisleistungsverhältnis her, sind die Zahnzusatz-Tarife mit 80 % zu empfehlen. Hier hat man gute Leistungen zu, meist sehr günstigen Beiträgen.


Was ebenso zu beachten ist, dass bei fast allen Zahnzusatzversicherungen die Erstattungshöhe immer inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Bei einer Zahnzusatz mit 80 % Erstattung, muss man immer mit rund 20 % Eigenkostenanteil vom gesamten Rechnungsbetrag tragen.


Beispiel Zahnzusatz mit 80 % Leistungsübernahme mit Zuschuss der gesetzl. Krankenkasse:


  • Kosten für eine Krone: 1.000 EUR
  • Leistung gesetzl. Krankenversicherung: 200 EUR
  • Leistung Zusatzversicherung: 600 EUR
  • Eigenkosten: 200 EUR


Zahnzusatz mit 80 % Leistungsübernahme, ohne möglichem Zuschuss der Krankenkasse:


  • Kosten für ein Implantat : 2.000 EUR
  • Leistung gesetzl. Krankenversicherung: 0 EUR
  • EURLeistung Zusatzversicherung: 1.600 EUR
  • Eigenkosten: 400 EUR

Jetzt oder erst später?

3. Wie sieht mein aktueller Zahnstatus aus?


Um die perfekt Zahnzusatz finden zu können, muss man zuerst seinen aktuellen Zahnstatus genau kennen. Hat man fehlende (noch nicht ersetzte) Zähne, wie viele Zahnersätze hat man schon (Kronen, Brücken, Implantate, Inlays und Prothesen), hatte man innerhalb der letzten Jahre eine Parodontosebehandlung oder sind irgendwelche Behandlungen beim Zahnarzt empfohlen worden?


Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann ein fehlender Zahn kostenlos mitversichert werden. Bei zwei oder drei fehlenden Zähnen, muss meist mit einem Aufschlag bei der Zahnzusatz oder mit einer Leistungsstaffeländerung gerechnet werden, selbst wenn man diese nicht mitversichern will oder durch eine angeratene Behandlung nicht mehr mitversichern kann. Bestehen mehr Zahnlücken oder hat man größere Zahnprobleme, kann es sinnvoll sein, eine Zahnzusatz ohne Gesundheitsprüfung zu wählen. Hier kann man zwar problemlos angenommen werden, allerdings besteht kein Versicherungsschutz für die bereits fehlenden Zähne und offene Behandlungen.


Bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, vor allem im Antrag selbst, ist es sehr, sehr wichtig, dass diese wirklich 100 % stimmig sind, denn bei Falschangaben haben alle Versicherungen das Recht den Versicherungsschutz in Form von Leistungsausschlüssen anzupassen oder gar zu kündigen. Im Zweifelsfall sollte man immer Rücksprache mit seinen Zahnärzten halten.

Was kostet mich das?

4. Wie viel kann und will ich für eine Zahnzusatz ausgeben?


Eine auch sehr wichtige Frage ist die die nach den monatlichen Kosten, wobei man zwei verschiedene Arten der Kalkulation unterscheiden muss. Einmal die Art der Lebensversicherung und die Art der Schadensversicherung.


Fast alle neuen Zahnzusatzversicherungen werden nach der Art der Schadensversicherung erstellt. Hier muss man unbedingt auf die altersbedingten Beitragsanpassungen achten. Bei manchen Tarifen erfolgt eine jährliche Anpassung, bei anderen wiederum nur alle fünf oder zehn Jahre. Nur weil ein Zahnzusatz in der jetzigen Altersgruppe die günstigste ist, muss das noch lange nicht heißen, dass dieser Tarif in den nächsten 10 Jahre immer noch vom Preis-Leistungs-Verhältnis her die günstige Zahnzusatz bleibt. Daher sollten nicht nur die Leistungen der verschiedenen Tarife miteinander verglichen werden, sondern auch die altersbedingte Beitragsentwicklung.


Aktuell gibt es noch einige wenige Zahnzusatzversicherungen, meist auch Alttarife, die noch nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wurden. Diese Zahnzusatz-Tarife sehen keine altersbedingten Beitragsanpassungen vor, sind aber dafür meist um weiten teurer, da man neben den normalen altersbedingten Beiträgen auch eine Spareinlage für das steigende Alter leistet. Ein großer Nachteil bei diesen Tarifen ist, dass wenn man kündigt die zu viel gezahlten Beiträge (Spareinlagen) nicht ausbezahlt werden und auch auf keinen andern Zahntarif gutgeschrieben werden können.


Neben den altersbedingten Anpassungen kann es bei allen Tarifen, auch bei denen Zahnversicherungen mit Altersrückstellung, zu sogenannten außertariflichen Anpassungen kommen. Gerade in der Sparte Zahnzusatz muss man leider immer wieder mit diesen Erhöhungen rechnen, die meist im Vorfeld aber nicht absehbar sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen aber klar, dass Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung meist um einige höher und auch öfter angepasst werden als Tarife ohne Altersrückstellung.


Neben diesen vier Fragen sollte man sich auch überlegen ob man einen Zahnzusatz-Tarif mit Wartezeiten wünscht und auch die Leistungsstaffeln etwas im Auge haben, denn bei den Erstattungshöhen innerhalb der ersten Jahre gibt es mitunter enorme Unterschiede


Warum werden viele Zahnzusatzversicherungen in den Foren so schlecht bewertet?


Den meisten Unmut ziehen Versicherungsgesellschaften auf sich, wenn Leistungen verweigert werden. Eine Zahnzusatz ist eine Risikovorsorgeversicherung und leistet daher nur für Behandlungen, wenn diese erstmalig nach Versicherungsbeginn bekannt geworden sind, auch wenn einem die Werbung im Fernsehprogramm oft etwas anderes vermittelt. Oft weiß man selbst auch nicht, dass der Zahnarzt einen Zahn z. B. auf Beobachtung gesetzt hat und ist dann verwundert, wenn die Versicherungsgesellschaft die Leistungen für dessen Behandlung verweigert und auf eine angeratene Behandlung vor Versicherungsbeginn verweist. Daher sollte man vor Abschluss seiner Zahnzusatz im Zweifelsfall immer Rücksprache mit den Zahnärzten halten, bei denen man innerhalb der letzten drei bis fünf Jahre in Behandlung war, um solche Ärgernisse zu vermeiden.


Was, wenn schon ein Behandlungsbedarf bekannt ist?


Sind bei dir bereits Zahnbehandlungen wie Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen oder Füllungen angeraten, kannst du diese leider bei keiner Versicherung mehr mitversichern.


ERGO Versicherung

  • Du kannst Zahnersatzbehandlungen auch dann versichern, wenn sie schon angeraten wurden.
  • Aber Achtung: Du erhältst keinen festen Erstattungsprozentsatz. Stattdessen erstattet die ERGO nur den gleichen Betrag wie deine gesetzliche Krankenkasse.
  • Beispiel: Brauchst du ein Implantat und gibt es keinen Zuschuss von der Krankenkasse, bekommst du auch nichts von der ERGO.


UKV Versicherung

  • Du kannst Zahnersatz versichern, wenn bis zu drei Zähne fehlen oder gezogen werden müssen und keine weitere Behandlung angeraten wurde.
  • Voraussetzung: Die Kosten werden nur übernommen, wenn die Behandlung angeraten, aber noch nicht begonnen ist.
  • Tarifoptionen:

      • ZahnPRIVAT Premium (90 % Erstattung)

      • ZahnPRIVAT Optimal (70 % Erstattung)

      • ZahnPRIVAT Kompakt (50 % Erstattung)

  • Tipp: Willst du einen fehlenden Zahn versichern, bist du bei der UKV am besten abgesichert.

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